Sachkundenachweis |
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Gemäß § 11 Landeshundegesetz ist jeder Hundebesitzer, dessen Hund größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg ist, verpflichtet eine Sachkundeprüfung abzulegen. Gemäß § 11 Abs. 3 kann auch ein anerkannter Sachverständiger die Sachkundeprüfung bescheinigen.
Der Trainer ist vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz behördlich anerkannter Prüfer zur Abnahme von Sachkundenachweisen gemäß Landeshundegesetz (LHG) § 10, Abs. 3 NRW zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt.
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