Hundeschule Grevenbroich

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Prüfungen gem. LHG

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Der Trainer ist zu folgenden, den Behörden gegenüber rechtsverbindlichen anerkannten Prüfungen berechtigt:

 

1. Abnahme von Sachkundenachweisen

 

2. Leinen- und Maulkorbbefreiung

 

  1. Gemäß § 11 Landeshundegesetz ist jeder Hundebesitzer, dessen Hund größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg ist, verpflichtet eine Sachkundeprüfung abzulegen. Gemäß § 11 Abs. 3 kann auch ein anerkannter Sachverständiger die Sachkundeprüfung bescheinigen.

  2. Gemäß § 10 Landeshundegesetz kann jeder Hundeführer nach § 5 Landeshundegesetz eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erwirken, wenn er von einer anerkannten Stelle geprüft wird. (Hunderassen nach § 10 LHG: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Neapolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Ino sowie deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden)

 

 


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Stand: 05.07.2012  

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